Ein persönliches Erlebnis der unfreundlichen Art hatte meine Frau heute, als sie versuchte, für unseren kleinen Sohn einen Termin bei einem Regensburger Hautarzt zu vereinbaren. Für einen Erwachsenen nicht tragisch, nur juckender Ausschlag an einer kleinen Stelle am Bauch. Wer sich aber (noch) in einen 5jährigen hineinversetzen kann weiß, dass der so einen Juckreiz anders empfindet. So rief meine Frau also, einigermaßen naiv und optimistisch, eine „führende Hautarztpraxis“ (mit immerhin vier Dermatologen) unserer Stadt an, um für die nächsten Tage einen Termin zu vereinbaren. Dort aber das böse Erwachen: Das Manko meines Sohnes ist offenkundig, dass er bei meiner Frau gesetzlich familienversichert ist. Uns wurde daher – recht unfreundlich – ein Termin in 5-6 Wochen angeboten. Nein, früher gehe für Kassenpatienten nichts. Nein, man könne auch keine andere Praxis empfehlen.

Ich weiß nicht, ob die Dermatologen der Gemeinschaftspraxis Kinder haben. Ich jedenfalls werde nicht 5-6 Wochen zusehen, wie sich mein 5jähriger ständig den Bauch blutig kratzt.

Ich wollte übrigens für mich selbst auch einen Termin vereinbaren. Als Privatpatient hätte ich vermutlich früher einen Termin erhalten (ziemlich sicher sogar, weil die Telefondame ja ausdrücklich danach gefragt hatte, ob mein kleiner Sohn privat versichert ist). So weit kam meine Frau allerdings bei der unfreundlichen Telefondame der Praxis nicht.

Nun ja. Wir sind mittlerweile anderweitig untergekommen. Soweit der Erlebnisbericht zum angeblichen „Mythos Zweiklassenmedizin“ und der Studie, dass Kassenpatienten nur „unwesentlich längere Wartezeiten“ hätten.