Der vom Bundesrat eingebrachte Gesetzesentwurf zur Novellierung des TMG (BR-Drucksache 156/11, Beschluss vom 17. Juni 2011) bezweckt, den Datenschutz im Internet, insbesondere im Rahmen der Nutzung von Telemediendiensten mit nutzergenerierten Inhalten und von sozialen Netzwerken zu verbessern. Um die Transparenz bei Preisgabe bzw. Erhebung persönlicher Daten in diesem Bereich zu erhöhen, sollen künftig bereits bei Erstellung des Nutzerkontos strengere datenschutzrechtliche Anforderungen für diese Anbieter gelten. Nach Auffassung des DAV bleibt fraglich, ob die angestrebte Zielsetzung des Gesetzentwurfs Erfolg haben kann, da viele der vornehmlich adressierten Anbieter von sozialen Netzwerken aus dem Ausland operieren und die angestrebten Regelungen lediglich für Deutschland gelten. Eine rein nationale Lösung dürfte auch einen Wettbewerbsnachteil für inländische Anbieter bedeuten und dem Wirtschaftsstandort Deutschland schaden. Es läge daher nahe, eine einheitliche, europäische Regelung zu schaffen, auch um die Vorschriften auf internationaler Ebene besser vereinheitlichen zu können. Die einzelnen Kritikpunkte an dem Gesetzentwurf entnehmen Sie bitte der Stellungnahme des Informationsrechtsausschusses des DAV. Quelle: DAV-Depesche Nr. 5/12 vom 2. Februar 2012