Seit 1. September ist das Thema Patientenverfügung gesetzlich geregelt. Sind damit alle Fragen geklärt? Leider nicht. In der Praxis ergeben sich nach wie vor viele rechtliche und medizinische Probleme. Nichtjuristen durchschauen den Wortlaut des Gesetzes ohnehin kaum. Die Caritas schult seit Jahren Leiter und Mitarbeiter von Heimen und anderen sozialen Einrichtungen zu diesem Thema. Nun bietet die „Katholische Akademie für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen“ Regensburg am 3. Februar 2010 um 18:30 Uhr auch eine für jedermann offene Informationsveranstaltung zum Thema. (…)

Unter der Leitung von Dr. Bernhard Bleyer (Caritas) referiert zunächst Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt für Medizin- und Erbrecht in der Kanzlei Graf & Partner, zur Frage „Wann ist eine Patientenverfügung gültig?“. Den Bezug zur medizinischen Wirklichkeit stellt – wie bereits in früheren Veranstaltungen – der Anästhesist, Schmerztherapeut und Notarzt Dr. Michael Pawlik her. In seinem spannenden Votrag gibt er einen Einblick hinter die Kulissen: Wie gehen Ärzte und Krankenhausverwaltungen im klinischen Alltag mit Patientenverfügungen um? Werden sie überhaupt (rechtzeitig) zur Kenntnis genommen? Werden sie inhaltlich befolgt? Abschließend gibt Dr. Bernhard Bleyer Gedankenanstöße zu ethischen Aspekten rund um das Thema Patientenverfügung.

Interessenten erhalten weitere Informationen und Anmeldeunterlagen bei der Kanzlei Graf & Partner unter 0941 / 785 30 53. Umfassende Informationen zum Thema Patientenverfügung, künstliche Ernährung am Lebensende, Demenz und ähnlichen Fragen sind verfügbar auf: www.sterbehilfe-info.de