Entspricht ein Mirror Will einem Berliner Testament? Greift eine deutsche Vor- und Nacherbenregelung auch für Vermögen in UK und USA? Was ist ein Supervermächtnis und hält das im Common Law Bereich? Erkennt das deutsche Finanzamt eine Deed of Variation an?

Alles klar? Wenige Rechtsgebiete sind für Rechtsanwälte und Steuerberater so haftungsträchtig wie das internationale Erbrecht. Liegt der Berater hier mit seinem Rat daneben, ist der Schaden schnell im sechsstelligen Bereich oder höher. Etwa weil man bei der Testamentsgestaltung eine (vermeidbare) doppelte Erbschaftsbesteuerung nicht erkannt hat. Oder weil ein Testament im Ausland nicht durchsetzbar ist, etwa weil die Bindungswirkung eines deutschen Berliner Testaments im Common Law nicht „funktioniert“.

Bei Auslandsbezug ist daher höchste Vorsicht geboten, vor allem an der Schnittstelle deutsches Recht zu englischem oder zu US-amerikanischem Recht. Die deutschen und englischen Anwälte der 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner fokussieren sich seit jeher genau auf diese Felder: deutsch-britische und deutsch-amerikanische Rechtsfälle, insbesondere die Abwicklung internationaler Nachlassangelegenheit, internationale Testamentsgestaltung und Erbschaftssteuerfragen sowie – mit ihrer deutsch-englischen Prozessrechtsabteilung – auf internationale Erbschaftsstreitigkeiten (Contentious Probate). Beratung und Prozessführung in englischer Sprache ist hierbei selbstverständliche Grundvoraussetzung.

Liste von Blogbeiträgen und Praktikerseminar in London

Die Experten für deutsch-englisches Erbrecht halten hierzu auch regelmäßig Vorträge, etwa am 3. November 2016 ein Seminar für englische Anwälte und Steuerberater bei der Solicitor Kanzlei Lyndales in London (mehr dazu hier). Auf den beiden Blogs CrossChannelLawyers.co.uk sowie Cross-Channel-Lawyers.de sind über die Jahre einige hundert Beiträge mit Praxishilfen, Checklisten für Anwälte und Mandanten sowie Musterformulare entstanden. Eine Auswahl von Artikeln zum deutschen Erbrecht sowie zu deutsch-britischen ist hier aufgelistet.

Posts zum deutschen Erbrecht

 
Informationen speziell zum Erbrecht in USA, England, Schottland und anderen Commonwealth Ländern:
 

 – – – –

Der Autor Bernhard Schmeilzl besitzt neben der deutschen Zulassung als Rechtsanwalt auch den britischen Titel des Master of Laws der englischen University of  Leicester mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht (Commercial Law). Rechtsanwalt Schmeilzl berät in der von ihm 2003 mitbegründeten Wirtschaftskanzlei (bestehend aus deutschen Anwälten und englischen Solicitors) Unternehmen im Erbrecht sowie im Vertrags-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht sowie in streitigen Verfahren, sowohl in Deutschland wie im anglo-amerikanischen Raum. Kontakt unter +49 941 463 7070. Auch die Abteilung Prozessrecht ist insbesondere auf die Betreuung englischsprachiger Mandanten spezialisiert. Mehr zu diesen Forensic & Litigation Services auf der Website www.germanbarristers.com.
solicitor_schmeilzl