Forschungs- und Entwicklungsverträge sind ein heißes Pflaster, technisch wie juristisch. Macht der Anwalt hier Fehler oder vergisst notwendige Klauseln, entstehen Patente und andere Schutzrechte schlimmstenfalls beim falschen Kooperationspartner. Oder die Nutzung der Rechte ist unklar geregelt. Ist das Intellectual Property juristisch angreifbar, kann das ein Technologie-Unternehmen insgesamt ins Wanken bringen. Bei Verträgen im Bereich Forschung und Entwicklung (Research & Development) ist daher größte Sorgfalt geboten.

Bereits hier haben wir einen Mustervertrag für eine Auftragsforschung zwischen Technologieunternehmen und beauftragter Hochschule eingestellt. Das Bundeswirtschaftsministerium hat nun (April 2010) eine Broschüre zum Thema veröffentlicht: „Mustervereinbarungen für Forschungs- und Entwicklungskooperationen. Ein Leitfaden für die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft“, hier verfügbar als PDF-Download. Die gut gemachte Broschüre enthält mehrere Vertragsmuster als Beispiele für verschiedene Arten der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftsunternehmen und Universitäten, etwa Auftragsforschung, Kooperationsforschung sowie Werk- bzw. Dienstvertrag.

Wirtschaftsanwalt Bernhard Schmeilzl ist Justiziar eines forschenden Biotech-Pharmaunternehmens