Bekanntlich kippte das Bundesverfassungsgericht die Regelung zur Pendlerpauschale, nach der die ersten 20 km nicht mehr absetzbar sein sollten. Millionen Bürger haben nun einen Steuer-Rückerstattungsanspruch, der meist zwischen 100 und 400 Euro liegt. Die Finanzämter haben nun damit begonnen, die geänderten Bescheide zu verschicken und das Geld auszuzahlen. Das gilt aber nur für diejenigen Steuerzahler, die in ihrer Steuererklärung die Fahrten zur Arbeitsstätte geltend gemacht hatten. Wer – weil er dachte, er bekommt nach der Gesetzesänderung ohnehin nichts mehr – die Fahrten nicht erwähnt hat, muss selbst aktiv werden und einen Antrag auf Änderung des Steuerbescheids stellen. Ein Musterbrief hierfür findet sich auf www.steuerzahler.de