Diese Frage hat der 5. (Leipziger) Strafsenat dem Großen Senat für Strafsachen nunmehr vorgelegt. Im Ausgangsverfahren ging es um folgendes „Verordnungsmanagement“ zwischen einem niedergelassenen Arzt und einer Pharmareferentin: Der Arzt erhielt Prämien von 5 % des Herstellerabgabepreises für sämtliche in einem Quartal verordnete Arzneimittel aus dem Vertrieb dieses Unternehmens. Die Auszahlung an den Vertragsarzt erfolgte durch Schecks, die ihm die Pharmareferentin aushändigte. Wäre der Vertragsarzt Amtsträger nach § 11 StGB kämen die Amtsdelikte der §§ 331 StGB in Betracht. Sollte die beschriebene Vorgehensweise kein Einzelfall sein, dürfte die Entscheidung von einigen Vertragsärzten wohl mit Spannung erwartet werden.

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