Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat in einem vom Autor übernommenen Fall einem  Mandanten einen viermonatigen Strafaufschub wegen der Risikoschwangerschaft dessen Lebensgefährtin gewährt. Auf Antrag wurde die Vollstreckung der Freiheitsstrafe aufgeschoben, da durch die sofortige Vollstreckung dem Verurteilten oder dessen Familie erhebliche, außerhalb des Strafzwecks liegende Nachteile erwachsen würden. Im  vorliegenden Fall konnte damit erreicht werden, dass der Mandant während der restlichen Schwangerschaft seiner Lebensgefährtin bei der Bewältigung der Alltagsaufgaben beistehen konnte.