Sein Name: Arthur Andreas Schifferer. Sein Geschäftsmodell: Parkraumüberwachung. Zu seinen Kunden gehör(t)en Supermärkte, Großkliniken und sogar Behörden. Im Auftrag seiner Kunden nimmt Schifferer (nach eigener Mitteilung Detektiv, Versicherungsmakler und eben Parkraumüberwachungsunternehmer) deren Unterlassungs- und Besitzkehransprüche wahr. Plastischer: Seine Mitarbeiter stehen auf Großraumparkplätzen herum, beobachten die dort Parkenden und werden sofort aktiv, wenn ein Autofahrer nicht den Laden des Parkplatzinhabers geht, sondern den Parkplatz „fremdnutzt“. Nun ist das nicht sonderlich sympathisch, aber prinzipiell durchaus rechtens. Stolz verweist Schifferer auf seiner Website www.parkraumueberwachung.de ja auch auf von ihm erstrittene Urteile- Nur scheinen es die Mitarbeiter des Herrn Schifferer ab und an etwas zu übertreiben. Da wird gern mal nach fünf Minuten eine Parkkralle an den parkenden Wagen montiert und der Fahrer am Wegfahren gehindert, wenn er nicht eine Pauschale von 400 Euro zahlt. Das wiederum fand die Augsburger Statsanwaltschaft nicht mehr witzig und klagt Schifferer nun wegen gewerbsmäßiger Erpressung und Nötigung an. Details in der Süddeutschen Zeitung vom 27.11.2009. Was die SZ nicht zeigt: So sieht er aus, der professionelle Parkraumüberwacher Arthur Schifferer (Link hier). Es lohnt sich, das Foto in aller Ruhe auf sich wirken zu lassen.