Auf der Website des DIHK (hier) geht es im aktuellen Newsletter zum Arbeitsrecht um die Bezeichnung „Young Professionals“ als Indiz für Altersdiskriminierung, Kündigungsschutz für Leiharbeitnehmer, Chauvies, Anhörungspflicht bei Verdachtskündigungen unbedachten Scherzen als Kündigungsgrund, ständig betrunkenen Mitarbeitern und anderen spannenden Themen.
Weitere Beiträge zum Arbeitsrecht: – Alles zu Kündigungsschutz und Sozialauswahl – Checkliste: Betriebsbedingte Kündigung – Betriebsbedingte Kündigung: Punkteschema zur richtigen Sozialauswahl – Geheime Codes im Arbeitszeugnis: So benotet man Arbeitnehmer – Wie beendet man ein Arbeitsverhältnis am besten: 4 Alternativen im Vergleich – Auch bei Kündigung in der Probezeit: Betriebsrat anhören und Kündigungsgrund mitteilen – Arbeitgeber ist insolvent: was tun? – Bundesarbeitsgericht: Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht 2011Schlagwort ‘Arbeitsrecht’
Der neue Infoletter zum Arbeitsrecht ist da
Neuer Infoletter Arbeitsrecht des DIHK
Die aktuelle Broschüre des Deutschen Industrie- und Handelskammertag mit aktuellen Informationen zum Arbeitsrecht ist erschienen (Stand 8.7.2009) und steht hier zum PDF-Download
Weitere Informationen zum Thema:
“Alles zu Kündigungsfristen, Kündigungsschutz und Sozialauswahl”
“Geheime Codes im Arbeitszeugnis: So benotet man Arbeitnehmer“
Info-Broschüre zum Kündigungsschutz
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat seine Infobroschüre „Kündigungsschutz: Alles was Sie wissen sollten“ aktualisiert und neu veröffentlicht. Das Heft enthält auf 68 Seiten alle wichtigen Fakten zum Thema Kündigung eines Arbeitsverhältnisses: Wann greift das Kündigungsschutzgesetz? Welche Gründe berechtigen zur Kündigung? Wie lang sind die Kündigungsfristen? Wie wehrt man sich gegen Abmahnung und Kündigung? Interessenten sendet die Kanzlei Graf & Partner diese Broschüre gerne auf Anfrage kostenlos zu. Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht und Kündigungsschutz:
– Alles zu Kündigungsschutz und Sozialauswahl
Kündigung per e-Mail auch noch nach Ablauf von 3 Wochen anfechtbar
Bei Kündigungen im Arbeitsrecht denkt jeder Anwalt sofort an die 3-wöchige Präklusionsfrist. Lässt der gekündigte Arbeitnehmer also drei Wochen verstreichen, dann gilt die Kündigung in der Regel als wirksam, auch wenn sie in Wahrheit nicht gerechtfertigt war. Von diesem eisernen Grundsatz gibt es aber doch Ausnahmen:
Mein Arbeitgeber ist insolvent, was nun?
Kein Arbeitnehmer will sich damit beschäftigen. Auch wenn die Lage des Betriebs erkennbar katastrophal ist, hoffen alle Beteiligten oft noch Monate, dass es schon irgendwie weiter gehen wird und es im Ernstfall die anderen erwischt. Man selbst ist doch ein unverzichtbarer Mitarbeiter! Keine gute Strategie: Sogar im wirtschaftlich (noch) guten Zeitraum von Januar bis Mai 2008 meldeten laut Statistischem Bundesamt 12.245 Unternehmen Insolvenz an. Ein Angestellter, der frühzeitig weiß, was eine Insolvenz seiner Firma für ihn bedeutet, kann schneller reagieren und ist auch psychologisch im Vorteil. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Folgen der Arbeitgeberinsolvenz.
Kündigungsfristen im Arbeitsrecht: Eine Übersicht
Die Wirtschaft beginnt wieder zu kränkeln. Sofort steigt bei Arbeitnehmern die Furcht vor betriebsbedingten Kündigungen. Arbeitgeber wiederum überlegen, wie lange sie bei schlechter Auftragslage mit einer Kündigung noch warten können, ohne den gesamten Betrieb zu gefährden. Für beide Vertragsparteien ist somit das Thema Kündigungsfristen interessant. Deshalb hier eine Übersicht.
Stellenanzeige „Hotelfachfrau“ muss nicht AGG verletzen
Eine Stellenanzeige „Hotelfachfrau“ verstößt nicht automatisch gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), urteilte das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm.