Es kommt vor, dass man an bei einem Gericht klagen muss oder verklagt wird, das weit vom eigenen Wohnort (oder eigenen Firmensitz) entfernt liegt. Der Mandant wird dann – beispielsweise als Münchner  – dennoch keinen Anwalt in Hamburg beauftragen wollen, sondern lieber eine Kanzlei an seinem Wohnort. Zumindest in komplexeren bzw. erklärungsbedürftigen Fällen. Schließlich wird man sich voraussichtlich öfter zu Besprechungen treffen müssen und man will seinen Anwalt dann auch persönlich vor Augen haben, nicht nur am Telefon oder über Internet mit ihm kommunizieren. Es lohnt sich dann aber nicht in allen Fällen, dass der Anwalt am Wohnort die weite Anreise zu Gerichtsterminen auf sich nimmt. In diesen Fällen beauftragt man am Ort des Gerichts einen Korrespondenzanwalt (auch Terminsvertreter oder Unterbevollmächtigter genannt). Das ist also eine Kanzlei am Ort des Prozessgerichtes, die vom primär beauftragten Rechtsanwalt (auch Hauptbevollmächtigter genannt) eingeschaltet wird.

Der Korrespondenzanwalt geht in die mündliche Verhandlung, stellt Anträge und befragt Zeugen. Hierfür erhält der Korrespondenzanwalt nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz eine 0,65 Verfahrensgebühr und eine 1,2 Terminsgebühr. Überzeugend auftreten kann der Terminsvertreter in der Verhandlung aber natürlich nur, wenn er die Akte, die ihm der Hauptanwalt rechtzeitig vor dem Verhandlungstermin übersenden sollte, intensiv studiert und sich in den Fall eindenkt. Hier hapert es in der Praxis manchmal, was man daran erkennt, dass nicht wenige Terminsvertreter den Sachverhalt nicht ganz parat haben und bei der ersten komplexeren Rückfrage ins Schwimmen geraten. Man sollte also bei der Auswahl der Prozesskanzlei darauf achten, dass der Terminsvertreter die Sache ernst nimmt.

Eines der größten deutschen Netzwerke an qualifizierten Terminsvertretern und ausgeschriebenen Terminen bietet aktuell die Plattform anwalt.de. Als Mitglieder können Anwälte und Kanzleien dort einfach und ohne Zusatzgebühren eine Terminsvertretung annehmen oder ausschreiben.