Sie haben als Anwalt einen Mandanten (A) bei Vertragsverhandlungen mit der Gegenseite (B) vertreten und waren bei den Verhandlungen persönlich dabei. Später will der Gegner bestimmte Vertragsklauseln anders verstehen und bestreitet, dass gewisse Dinge seinerzeit besprochen worden waren. Außer A und B sowie Ihnen als Anwalt war keiner dabei. Ihr Mandant fragt Sie, ob Sie denn im Gerichtsverfahren nicht einfach selbst als Zeuge für ihn auftreten können. Sie als erfahrener Prozessfuchs sagen natürlich ganz spontan und ohne jeden Anflug von Zweifel: … Ja, was?

Die ausführliche Antwort steht hier.