VALAR MORGHULIS“ ist die wenig lebensbejahende Begrüßung auf hoch-valyrisch und bedeutet „Alle Menschen müssen sterben„, offensichtlich inspiriert von „memento mori„. Wer nun keinen Schimmer hat, wovon jetzt schon wieder die Rede ist, dem sei die grandiose Serie Game of Thrones dringend ans Herz gelegt.

Nun wissen wir nicht, ob es in Valyrien üblich war, ein Testament zu erstellen. Im hier und heute ist es jedenfalls empfehlenswert, insbesondere – aber nicht nur – wenn man in den Seven Kingdoms unterwegs ist, also Vermögen in verschiedenen Ländern hat. Die Basics der Gestaltung eines internationalen Testaments haben wir hier bereits dargestellt.  Ab März 2016 beginnen die Erbrechtsexperten der deutsch-britischen Kanzlei Graf & Partner nun wieder ihre Vorträge zum Thema Testament und Nachlassplanung. Erster Termin ist am 17. März 2016 in Regensburg.

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Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist auf Erbrecht und Nachlassabwicklung spezialisiert, insbesondere auch auf grenzüberschreitende Erbfälle (Deutschland-England sowie Deutschland-USA). Falls Sie bei einer Erbsache Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Graf & Partner gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England).

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Weitere Informationen zu Testamentsgestaltung und Erbrecht hier:
Testierunfähigkeit wegen Demenz
Wie geht ein Berliner Testament (Mustertext)
Info-Broschüre „Fakten zum Erbrecht“
Nachteile des Berliner Testaments
Enterbt ist halb so schlimm: So macht man den Pflichtteil geltend (Muster-Anspruchsschreiben)
Checkliste Nachlassverzeichnis: Korrekte Berechnung des Pflichtteilsanspruchs
Wozu ein Testamentsvollstrecker
Was kostet ein Testamentsvollstrecker?