Bei der Anbahnung von Verträgen erhält der (potentielle) Vertragspartner häufig schon sensible und wertvolle Informationen, z.B. über Umsatzzahlen, Know How oder Konzeptideen. Die Parteien wollen sich davor schützen, dass der Verhandlungspartner solche vertraulichen Informationen verwendet oder weitergibt. Das juristische Instrument hierfür sind Vertraulichkeitsvereinbarungen (engl. Non-Disclosure-Agreements), mit oder ohne eine Vertragsstrafenklausel. Ein Beispiel für eine solche Vertraulichkeitsvereinbarung hier zum PDF-Download