Das klassische Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Ehegattentestament, bei dem sich die Eheleute zunächst jeweils gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Erbe(n) des länger Lebenden der Eheleute soll(en) dann das gemeinsame Kind / die gemeinsamen Kinder werden. Was ist der Zweck und wie formuliert man ein Berliner Testament?

Die Ausgangslage ist meist folgende: Die Eheleute haben ein oder mehrere Kinder. Die Kinder sollen im Endergebnis – also nach dem Tod beider Ehegatten – das gesamte Familienvermögen erben, aber eben erst dann. In der ersten Phase – also beim Tod des ersten Ehegatten – soll nämlich zunächst der länger lebende Ehegatte alleine erben, damit dieser finanziell und rechtlich optimal abgesichert ist, insbesondere für den Fall, dass dieser später in ein teures Pflegeheim muss. Der überlebende Ehegatte soll nicht zum Bittsteller der Kinder werden.

Schreiben die Eheleute kein Testament, so gilt die gesetzliche Erbfolge. Dann erbt der überlebende Ehegatte nur die Hälfte des Vermögens seines Ehegatten, die andere Hälfte geht an das Kind / die Kinder. Überlebender Ehegatte und Kind(er) bilden dann eine Miterbengemeinschaft, was den weiteren Nachteil hat, dass wichtige Entscheidungen stets gemeinsam getroffen werden müssen. Der überlebende Ehegatte muss also bei allen finanziellen Dingen, die den Nachlass betreffen, seine Kinder fragen. Diese Folgen will das Berliner Testament vermeiden. Die Kinder werden deshalb im Berliner Testament im ersten Schritt (also beim Tod des erstversterbenden Ehegatten) formell enterbt. Der überlebende Ehegatte wird Alleinerbe. Im Gegenzug werden die Kinder aber als Erben des länger lebenden Ehegatten eingesetzt.

Hier finden Sie weitere Details zum Thema und ein Formulierungsbeispiel (Muster für ein Berliner Testament mit Erläuterungen)

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Falls Sie bei einem konkreten Erbfall rechtliche Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte der Kanzlei Graf & Partner sowie deren Partneranwälte in Österreich, der Schweiz, England, Schottland und Irland gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner sind Rechtsanwältin Katrin Groll und Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), zentrale Rufnummer: 0941 463 7070.