Diese Frage untersucht derzeit die EU Kommission per Studie über „Funktionsweise und Auswirkungen des Statuts der SE“. Nun liegt ein 18seitiges Arbeitsdokument der EU Kommission mit Auswertungen der öffentlichen Konsultation zu dieser Studie vor. Das Zwischengutachten nimmt vor allem zu den folgenden Themen Stellung:

– Positive und negative Umstände bei der Gründung einer SE
– Bewertung der jeweiligen nationalen Rechtsbedingungen
– Faktoren bei der Auswahl des optimalen Sitzes der SE
– Praktische Probleme bei der Gründung und Unterhaltung einer SE
– Empfehlungen für Verbesserungen der SE-Rechtsgrundlagen

Das Arbeitspapier zur SE ist unter „Synthesis of the comments“ auf der Internetseite Rechtsnews 9/2010 der Europäischen Kommission abrufbar, ebenso die 294-seitige englisch-sprachige Studie, auf deren Grundlage die öffentliche Konsultation erfolgte.

Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl erwarb 2003 den Master of Laws an der englischen University of  Leicester mit Schwerpunkt European Union Law und berät als Partner einer Wirtschaftskanzlei auch Unternehmen bei Gesellschaftsgründungen und grenzüberschreitender Vertragsgestaltung