Ausführliche Informationen zu Berliner Testament, gesetzlicher Erbfolge und Erbschaftssteuer haben wir hier veröffentlicht:

Fakten zum Erbrecht (gratis Broschüre zum Download mit Mustertexten und Steuertabellen)
Wie geht ein Berliner Testament? (Mustertext)
Nachteile des Berliner Testaments
Enterbt ist halb so schlimm: So macht man den Pflichtteil geltend (Muster-Anspruchsschreiben)
Checkliste Nachlassverzeichnis: Korrekte Berechnung des Pflichtteilsanspruchs
Testierunfähigkeit wegen Demenz
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Die Mustertexte in der Broschüre sowie im Beitrag „Wie geht ein Berliner Testament“ ist manchen aber zu ausführlich. Hier deshalb noch ein Textvorschlag, der auf das Nötigste reduziert ist. Natürlich gilt wie immer bei solchen Formulierungsvorschlägen, dass diese keine Beratung im konkreten Einzelfall ersetzen können. Ob der Text also auf die konkreten Bedürfnisse des Mandanten passt, muss sorgfältig geprüft werden. Hier der Beispielstext für ein einfaches Berliner Testament:  (…).

Gemeinschaftliches Ehegattentestament
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Wir setzen uns hiermit gegenseitig zum alleinigen und ausschließlichen Erben ein. Der Überlebende wird in keiner Weise beschränkt oder beschwert. Er kann zu Lebzeiten über das beiderseitige Vermögen in jeder Weise frei verfügen.
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Für den Fall des Todes des überlebenden Teils oder für den Fall des gleichzeitigen Versterbens bestimmen wir hiermit als unsere(n) alleinige(n) Schlusserben: Unser Kind …, geb. am … ersatzweise dessen Abkömmlinge nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge.
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Sämtliche in diesem Testament niedergelegten Verfügungen sind wechselbezüglich. Sie können daher nur gemeinschaftlich geändert oder durch Widerruf beseitigt werden. Nach dem Tod des ersten von uns soll aber der Überlebende berechtigt sein, dieses Testament einseitig zu ändern; jedoch nur in Bezug auf die Verteilung des Vermögens unter unseren gemeinsamen Abkömmlingen.
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(Ort, Datum, Unterschriften beider Ehegatten)