Und was sollte dann im Ehevertrag geregelt sein?

Ob man einen Ehevertrag braucht oder nicht, kann man erst beurteilen, wenn man verstanden hat, was ohne Ehevertrag im Fall der Scheidung gilt. Welche Folgen also der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft im Ernstfall hat. Da gehen die Missverständnisse nämlich bereits los. Zugewinngemeinschaft bedeutet gerade nicht, dass das Vermögen der Ehegatten durch die Heirat automatisch „gemeinschaftliches“ Vermögen wird.

Ein Ehevertrag ist in Deutschland vor allem dann sinnvoll und ratsam, wenn einer der beiden Eheleute voraussichtlich einen extrem hohen Vermögenszuwachs während der Ehe haben wird und es nicht fair erscheint, dass der andere Ehepartner im Fall der Scheidung die Hälfte davon erhalten soll.

Die Details erkläre ich in diesem Video:

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Unromantisches Thema

Falls Sie nun zum Ergebnis kommen, dass Sie gerne einen Ehevertrag abschließen würden, so kommt das beim Partner oft nicht unbedingt gut an. Sie planen vermutlich gerade Ihre Hochzeit und gehen deshalb natürlich nicht davon aus, dass die Ehe scheitert. Es ist daher nicht sehr romantisch, in dieser Phase der Ehe darüber zu sprechen, welche finanziellen Folgen eine Scheidung haben soll. In manchen Fällen führt es sogar zu ernsthaftem Streit zwischen den (künftigen) Partnern.

Dennoch ist es sinnvoll, das Szenario einer späteren Scheidung einmal ganz nüchtern durchzusprechen und auszudiskutieren, was jeder Ehepartner für diesen Fall als fair erachtet. Neben dem Thema Zugewinn gibt es ja auch den Regelungskomplex Unterhalt. Wenn man zum Beispiel der Ehefrau anbietet, im Ehevertrag einen großzügigen nachehelichen Unterhalt festzuschreiben, entschärft das oft die Deckelung oder den Ausschluss des Zugewinnausgleichs. Ein guter Ehevertrag schafft jedenfalls für beide Parteien Planungssicherheit und beseitigt für den Fall einer Scheidung viel Streitpotential.

Internationale Konstellationen

Besonders kompliziert wird es, wenn die Ehegatten unterschiedliche Staatsangehörigkeit haben oder wenn das Paar dauerhaft ins Ausland zieht. Ausländische Gerichte erkennen den Inhalt eines deutschen Ehevertrags nicht unbedingt an. Vor allem in anglo-amerikanischen Staaten (USA, Vereinigtes Königreich etc.) besteht häufig eine große Skepsis gegenüber Eheverträgen (Pre-Nuptials), die entweder gar nicht anerkannt werden oder bei denen sich das Gericht jedenfalls vorbehält, den Inhalt zu prüfen und abzuändern, wenn der Scheidungsrichter die Regelungen des Ehevertrags für „unvernünftig“ (unreasonable) hält.

Details zum Thema „Pre-Nuptial Agreement“ in Common Law Staaten finden Sie in diesem Beitrag

https://www.cross-channel-lawyers.de/gilt-ein-deutscher-ehevertrag-in-england/

und in diesem Video

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Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist spezialisiert auf deutsch-britisches und deutsch-amerikanisches Recht. Die Familienrechtsabteilung berät internationale Paare – selbstverständlich auch LGBT-Paare – bei Fragen rund um die Themen Eheverträge und – wenn nötig – internationale Scheidung.

Rechtsanwalt Schmeilzl ist Autor des Länderberichts „Familienrecht England & Wales“ im BGB-Kommentar des NOMOS Verlags und ist ausgewiesener Fachmann insbesondere für die Themen deutsch-englischer Ehevertrag sowie deutsch-britische Scheidung.

Falls Sie bei einer solchen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen und amerikanischen Anwälte der Partnerkanzleien gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), Telefon +49 (0) 941 463 7070.