Der Deutsche Bundestag berät heute in erster Lesung über den Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion zur Änderung von § 522 ZPO (BT-Drs.16/11457). Der DAV hat die Neugestaltung der Rechtsmittel durch die am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Zivilprozessordnung immer wieder kritisiert. Die Praxis weiß von teilweise unerträglichen Ergebnissen zu berichten. Die FDP will nun mit ihrem Vorstoß erreichen, dass nach § 522 Abs. 3 ZPO unanfechtbare Beschlüsse zukünftig mit der Rechtsbeschwerde als statthaftem Rechtsmittel gegen Zurückweisungsbeschlüsse der Berufungsgerichte angegriffen werden können. (Quelle DAV-Depesche 09/09)