Interessiert einen Richter seiner Majestät in der Vollstreckungsabteilung des High Court ein deutsches Gerichtsurteil, gar ein Versäumnisurteil? was macht der englische Richter, wenn man ihm die Urkunde eines deutschen Notars mit Vollstreckungsunterwerfung vorlegt? Nichts, lachen und wegwerfen, für in UK als vollstreckbar erklären, mit den Schultern zucken und liegen lassen bis das Vereinigte Königreich wieder aus der EU ausgetreten ist? Spaß beiseite: Theoretisch sind deutsche Titel „problemlos“ in UK vollstreckbar. Theoretisch. Nach unserer Erfahrung – und wir sind auf diesem Gebiet intensiv tätig – muss man dem jeweiligen Richter erst einmal schonend beibringen, dass es hierzu Bestimmungen der Europäischen Union gibt, insbesondere einen Europäischen Vollstreckungstitel (EuVTVO (EG) Nr. 805/2004). Ohne gut dokumentierte Anträge läuft hier kaum etwas ohne viele Rückfragen, schon gar nicht schnell. Wir haben auf dem Portal zu deutsch-britischen Rechtsfragenwww.cross-channel-lawyers.de einen Leitfaden zur Zwangvollstreckung in England sowie zur Vollstreckbarerklärung deutscher Titel in UK erstellt.

Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl, Master of Laws (Leicester University, England)